OGH: Unterschrift von beiden Parteien erforderlich bei Vereinbarung über Rückerstattung von Ausbildungskosten
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat klargestellt, dass eine Vereinbarung zur Rückerstattung von Ausbildungskosten nur dann wirksam ist, wenn sie schriftlich und von beiden Parteien unterschrieben ist. Dies ergibt sich aus der Entscheidung vom 24. April 2024 (OGH 9 ObA 57/23g). Hintergrund des Falls Ein Arbeitnehmer hatte eine „Rückzahlungserklärung für die Kosten von Ausbildungsveranstaltungen“ unterschrieben, die…