Entlassung wegen bloß angekündigtem Fehlverhalten
OLG Wien 22. 5. 2025, 10 Ra 4/25v Urteil kurz & knapp Wer während der Kündigungsfrist offen erklärt, „null Lust auf Weiterarbeiten“ zu haben und einseitig Gleitzeit-, Postensuchtage oder Zeitausgleich einfordern will – obwohl der Arbeitgeber klar gemacht hat, dass dafür Vorgesetztenzustimmung notwendig ist – macht deutlich, dass er seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen…
