Haarige Sache

Krankenversicherung muss dauerhafte Haarentfernung bezahlen! Das Arbeits- und Sozialgericht Wien stellt klar: Die dauerhafte Entfernung von Gesichtshaar mittels Laserepilation kann für Transfrauen eine medizinisch notwendige Krankenbehandlung im Sinne des § 133 ASVG darstellen – mit voller Kostenübernahmepflicht durch die Krankenversicherung. Im zugrunde liegenden Fall wurde der Antrag einer Transfrau auf Kostenübernahme für eine Laserepilation abgelehnt. Die…