Ipse se nihil scire id unum sciat
Der Oberste Gerichtshof weiß ja - ex lege - ohnehin alles. Nur manchmal fällt auch ihm die Erkenntnis schwer. Aber er hat natürlich die Größe, dies unumwunden zuzugeben. So etwa im Schlusssatz der RZ 40 zu 5 Ob 9/24w:
"Eine offensichtlich engere Verbindung zu einem anderen Staat iSd Art 4 Abs 3 der Rom II-VO wäre diesfalls nach Auffassung des erkennenden Senats nicht erkennbar."
Gut erkannt!