Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat klargestellt, dass eine Vereinbarung zur Rückerstattung von Ausbildungskosten nur dann wirksam ist, wenn sie schriftlich und von beiden Parteien unterschrieben ist. Dies ergibt sich aus der Entscheidung vom 24. April 2024 (OGH 9 ObA 57/23g).
Hintergrund des Falls
Ein Arbeitnehmer hatte eine „Rückzahlungserklärung für die Kosten von Ausbildungsveranstaltungen“ unterschrieben, die von der Arbeitgeberin jedoch nicht unterzeichnet wurde. Diese Vereinbarung sah vor, dass der Arbeitnehmer die Ausbildungskosten zurückzahlen müsse, wenn er das Arbeitsverhältnis innerhalb von 36 Monaten nach Abschluss der Ausbildung kündigt. Nachdem der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigte, verlangte die Arbeitgeberin die Rückzahlung der Kosten, stützte sich dabei jedoch ausschließlich auf die vom Arbeitnehmer unterzeichnete Rückzahlungserklärung.
Gerichtliche Entscheidungen
Das Erstgericht wies die Klage ab, da die Vereinbarung nicht von der Arbeitgeberin unterschrieben worden war, und damit nicht den Anforderungen an die Schriftform entsprach. Das Berufungsgericht hingegen sah dies anders und hob die Entscheidung auf, da es meinte, die Unterschrift des Arbeitnehmers reiche aus, wenn der Arbeitgeber seine Zustimmung auf andere Weise zum Ausdruck gebracht habe.
Der OGH bestätigte letztlich die Entscheidung des Erstgerichts und stellte klar, dass das Schriftformerfordernis nur erfüllt ist, wenn beide Parteien die Vereinbarung unterschreiben. Eine einseitige Unterschrift des Arbeitnehmers ohne Unterschrift des Arbeitgebers reicht nicht aus.
Bedeutung der Entscheidung
Die Entscheidung verdeutlicht, dass bei einer Vereinbarung über die Rückerstattung von Ausbildungskosten beide Parteien ihre Zustimmung durch Unterschrift dokumentieren müssen. Dies dient der Rechtssicherheit und Transparenz für beide Seiten. Wenn die Vereinbarung nicht beide Unterschriften aufweist, ist sie unwirksam und der Arbeitgeber kann die Ausbildungskosten nicht zurückfordern.
Die genaue Entscheidung des OGH finden Sie hier. Diese Entscheidung hat wesentliche Auswirkungen auf die Gestaltung von Rückzahlungsvereinbarungen und betont die Notwendigkeit, formelle Anforderungen strikt einzuhalten, um die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen zu gewährleisten.