22. März 2025

Befristeter Vertrag und Schwangerschaft

Nichtverlängerung eines befristeten Vertrages – unmittelbare Diskriminierung wegen Schwangerschaft

Der Oberste Gerichtshof (OGH, 8 ObA 18/24s) hat entschieden, dass die Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags wegen einer Schwangerschaft eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt.

Konkret ging es um eine Arbeitnehmerin, die als Schätzmeisterin eingestellt wurde und nach einer Grundausbildung eine Spezialausbildung beginnen sollte. Nachdem sie jedoch ihre Schwangerschaft mitteilte und erklärte, dass sie die Ausbildung möglicherweise nicht rechtzeitig antreten könne, wurde ihr Vertrag nicht verlängert.

Der OGH stellte klar, dass eine Diskriminierung vorliegt, wenn eine Frau aufgrund ihrer Schwangerschaft benachteiligt wird, selbst wenn die Arbeitgeberin behauptet, der Vertragsablauf sei nur wegen der verzögerten Ausbildung erfolgt. Die rechtliche Grundlage bildet § 12 Abs 7 GlBG (Gleichbehandlungsgesetz), der es Arbeitnehmerinnen ermöglicht, auf die Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zu klagen, wenn der befristete Vertrag wegen des Geschlechts nicht verlängert wurde.