22. März 2025

Schachtelboxen

„Bitte nicht nachmachen…“

Schulterluxation nach Schlag gegen leeren Karton – kein grob fahrlässig herbeigeführter Krankenstand

Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall grob fahrlässig herbeigeführt hat, dann verliert er den Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Wann tatsächlich grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist im Einzelfall schwierig zu entscheiden.

In der arbeitsrechtlichen Praxis wird ein besonders strenger Maßstab angelegt. Es muss eine so schwere Sorgfaltswidrigkeit gesetzt werden, wie sie einem ordentlichen Menschen in der konkreten Situation keinesfalls unterlaufen wäre, womit der Eintritt des der Arbeitsunfähigkeit wahrscheinlich und nicht bloß als möglich vorhersehbar ist.

Das OLG Wien meint in einer Entscheidung vom 24.10.2024, dass dies nicht der Fall, wenn ein Arbeitnehmer einen leeren Verpackungskarton in die Luft wirft, mit der Faust dagegen schlägt und sich dabei eine Schulterluxation zuzieht. Die Begründung lautet, dass das Verhalten an sich nicht besonders riskant und das Ausrenken der Schulter nicht als wahrscheinlich anzusehen war.

Im Ergebnis konnte dem Arbeitnehmer kein besonders schwerer, subjektiv vorwerfbarer, Sorgfaltsverstoß angelastet werden, sodass er den Entgeltfortzahlungsanspruch behielt.

Bitte aber trotzdem nicht nachmachen…

OLG Wien 24. 10. 2024